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Gesetzliche Vorgaben, Klimaziele und Förderungen für moderne Heizsysteme

Wir informieren Sie verständlich und aktuell über gesetzliche Rahmenbedingungen, Klimaschutzvorgaben und staatliche Förderprogramme rund um moderne Heiz- und Energiesysteme – für Mieter, Hausbesitzer und Bauherren.

Deutschlands Klimaziele im Überblick

Deutschland unterstützt die Ziele des Pariser Klimaabkommens. Damit soll die globale Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden.

Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz hat sich Deutschland verpflichtet:

  • mindestens 65 % weniger Treibhausgasemissionen bis 2030 (im Vergleich zu 1990)
  • Klimaneutralität bis 2045

Nicht vermeidbare Emissionen sollen künftig durch natürliche oder technische CO2-Senken ausgeglichen werden.

Moderne Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien leisten hierzu einen wichtigen Beitrag – und können über staatliche Förderprogramme finanziell unterstützt werden.

Warum der Gebäudesektor so wichtig ist

Der Gebäudesektor steht besonders im Fokus der Klimaschutzpolitik. Gebäude verursachen einen großen Anteil am Energieverbrauch und an den energiebedingten Treibhausgasemissionen.

Ein erheblicher Teil entsteht durch Heizung und Warmwasser, vor allem in Wohngebäuden. Gleichzeitig ist der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor bislang geringer als im Strombereich.

Um die Klimaziele zu erreichen, sind zwei Punkte entscheidend:

  1. Energiebedarf senken (z. B. durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude)
  2. Erneuerbare Energien stärker für Wärme nutzen (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie)

Für diese Schritte gibt es Förderprogramme, die Investitionen in energieeffiziente und klimafreundliche Heiz- und Energiesysteme erleichtern können.

CO2-Bepreisung bis 2026: Was sich ändert

Um Emissionen zu reduzieren, wurde ein CO2-Preis für fossile Brennstoffe eingeführt. Dieser steigt schrittweise an und kann fossiles Heizen spürbar verteuern.

Jahr CO2-Preis (€/t) Mehrkosten Gas* Mehrkosten Öl*
2024 45 ca. +225 € ca. +300 €
2025 55 ca. +275 € ca. +365 €
2026 65 ca. +325 € ca. +430 €

* Beispielrechnung: Drei-Personen-Haushalt mit 25.000 kWh Gasverbrauch oder 2.500 l Heizöl pro Jahr. Energiepreise wurden für die Beispielrechnung als konstant angenommen.

Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen unter anderem in Klimaschutzmaßnahmen und in Entlastungen für Verbraucher.

Was bedeutet das für Mieter und Hausbesitzer?

Ein sofortiger Heizungstausch oder eine Komplettsanierung ist nicht automatisch erforderlich. Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig mit zukunftsfähigen Lösungen zu beschäftigen – denn fossile Energieträger werden durch CO2-Kosten langfristig teurer.

Energieeffizientes Bauen und Sanieren wird durch staatliche Programme unterstützt. Besonders gefördert werden Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen, zum Beispiel:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen (z. B. Pelletheizungen)
  • Solarthermie

Je nach Gebäude, Technik und Ausgangssituation sind attraktive Fördersätze möglich.

Wärmepumpen als Zukunftslösung

Wärmepumpen nutzen Umweltenergie und werden wirtschaftlich besonders interessant, wenn fossile Energieträger durch CO2-Kosten teurer werden. In Kombination mit einer passenden Gebäudequalität und einer guten Auslegung können Wärmepumpen langfristig eine effiziente und klimafreundliche Heizlösung sein.

Vorgaben für Ihre Sanierung

Wenn Sie Ihr Haus sanieren möchten, müssen Sie einige Regeln beachten. Neben den örtlichen Bauvorschriften ist vor allem ein Gesetz wichtig: das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es legt fest, wie energieeffizient Gebäude sein müssen. Zusätzlich machen auch die Bundesländer genaue Vorgaben – zum Beispiel beim Austausch der Heizung oder bei Arbeiten am Dach.
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Gebäudeenergiegesetz (GEG) – verständlich erklärt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, wie energieeffizient Gebäude in Deutschland sein müssen. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, erneuerbare Energien stärker zu nutzen und die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Das Gesetz ist ein zentraler Baustein der Wärmewende.
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EE65 – Heizen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie

Die sogenannte EE65-Regel schreibt vor, dass neue Heizungsanlagen – sowohl im Neubau als auch beim Austausch einer bestehenden Heizung – zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
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Sanierung planen: Landesgesetze unbedingt beachten

Wer ein Haus oder eine Wohnung saniert, sollte nicht nur das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Blick haben. Auch die gesetzlichen Vorgaben der Bundesländer spielen eine immer größere Rolle. In einigen Ländern sind diese Regelungen inzwischen sogar strenger als das Bundesrecht – vor allem beim Heizungstausch und bei der Photovoltaik-Pflicht.
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Solarpflicht und EEG: Was gilt für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland?

Wer mit einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) eigenen Solarstrom erzeugt, muss die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beachten. Zusätzlich regeln die Bundesländer, wann eine Solarpflicht gilt – vor allem bei Neubauten und Dachsanierungen.
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Genehmigungspflichten bei Sanierungen und Umbauten

Wer ein Haus unter Denkmalschutz besitzt oder in einem historischen Stadt- oder Ortskern wohnt, muss bei Sanierungen mit besonders strengen Vorgaben rechnen. In diesen Fällen ist eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen lokalen Behörden – etwa der Denkmal- oder Bauaufsicht – verpflichtend.

Hintergrund ist, dass das historische Erscheinungsbild des Gebäudes und der Umgebung erhalten bleiben soll. Deshalb benötigen viele Veränderungen, die bei anderen Häusern oft problemlos möglich sind, in geschützten Bereichen eine ausdrückliche Genehmigung.

Aber auch unabhängig vom Denkmalschutz gilt: Größere bauliche Veränderungen dürfen in der Regel nicht einfach eigenständig umgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Anbauten, umfangreiche Umbauten oder der Ausbau von Dach- und Wohnflächen.

Für solche Vorhaben ist häufig eine Baugenehmigung erforderlich, die vor Beginn der Arbeiten beantragt werden muss. Erst nach der behördlichen Freigabe dürfen die Maßnahmen umgesetzt werden – andernfalls drohen Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder im schlimmsten Fall sogar ein Baustopp.

Aktuelles

Neubau Einfamilienhaus: Aufbau Fertighaus mit Kran © Pixabay © Pixabay
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Fördermittel sollen den Bauüberhang abbauen

KfW-Förderung für Effizienzhaus 55 kann wieder beantragt werden

Seit dem 16. Dezember 2025 kann die KfW-Förderung für das Effizienzhaus 55 befristet wieder beantragt werden! Gefördert werden baureife Vorhaben mit zinsgünstigen Förderkrediten von maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine Baugenehmigung vorliegen, 100 Prozent erneuerbare Energien bei der Heizung sind Pflicht. Zur Verfügung stehen einmalig 800 Millionen Euro. Die Einstiegskonditionen liegen je nach Laufzeit zwischen 1,94 und 2,84 Prozent effektiver Jahreszins (private Selbstnutzung).
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Neubaugebiet Bagger © Talpa / Pixabay © Talpa / Pixabay
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Förderprogramme stehen aktuell zur Verfügung

Update: Förderung für Neubau und Immobilienkauf 2025

Förderung für Hausbau und Hauskauf 2025 - da hat sich im Herbst noch einiges getan! In den Neubau-Programmen wurden die Konditionen und Förderbedingungen teilweise deutlich verbessert. Außerdem ist seit Mitte Dezember die Förderung für das Effizienzhaus 55 befristet wieder verfügbar. Die wichtigsten Informationen zur Neubau-Förderung und zur Förderung für den Immobilienkauf 2025 im Überblick.
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Holzhäuser auf Euroscheinen © aktion pro eigenheim © aktion pro eigenheim
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Neue Konditionen für Hausbau, Hauskauf und Sanierung

Zinsänderung KfW-Förderung: Zinserhöhung für Förderkredite

Die KfW hat zum 16.12.2025 die Zinsen im Bereich der wohnwirtschaftlichen Investitionen geändert: Die Zinsen für Förderkredite in der Wohnwirtschaft wurden erhöht, das gilt unter anderem für die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN und KNN). Die Förderkredite der KfW-Bank sind für Bauherren und Immobilienkäufer dennoch eine gute Säule zur Finanzierung des Eigenheims und der Sanierung. Bekannt gegeben wurden auch die Einstiegskonditionen für die befristete Neubau-Förderung EH 55. Sie liegen je nach Laufzeit zwischen 1,94 und 2,84 Prozent effektiver Jahreszins (private Selbstnutzung).
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