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Bis zu 70 % Förderung für klimafreundliche Heizungen

Der Staat unterstützt den Einbau moderner Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit attraktiven Zuschüssen. Insgesamt sind 30 bis maximal 70 % Förderung möglich – je nach Maßnahme und persönlicher Situation.

So setzt sich die Förderung zusammen

Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und mehreren Boni, die (je nach Voraussetzungen) miteinander kombiniert werden können. Die Boni sind kumuliert bis maximal 70 % möglich.

Grundförderung: 30 % für alle

Unabhängig vom Einkommen oder der bisherigen Heizung erhalten Antragstellende eine Grundförderung von 30 % für den Heizungstausch oder den Netzanschluss.

Zusätzliche Boni im Überblick

Einkommensbonus: zusätzlich 30 %

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten einen Einkommensbonus von 30 %, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen maximal 40.000 € pro Jahr beträgt.

Hinweis: Gilt nur für selbst genutztes Wohneigentum. In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bzw. Mehrfamilienhäusern ist häufig ein Zusatzantrag erforderlich.

Klimageschwindigkeits-Bonus: bis zu 20 %

Dieser Bonus belohnt den frühen Austausch alter Heizungen in selbst genutzten Wohneinheiten. Sie erhalten den Bonus, wenn Sie eine funktionstüchtige alte Heizung ersetzen, z. B.:

  • Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung
  • Gasetagenheizung
  • Gas- oder Biomasseheizung, älter als 20 Jahre

Höhe des Bonus: Bis 31.12.2028 beträgt der Bonus 20 %; danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.

Voraussetzung: Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

Besonderheit bei Biomasseheizungen: Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird nur gewährt, wenn die Biomasseheizung mit einer weiteren Technik zur Heizungsunterstützung kombiniert wird, z. B.:

  • Solarthermieanlage
  • Photovoltaikanlage zur elektrischen Warmwasserbereitung
  • Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung

Hinweis: In WEG bzw. Mehrfamilienhäusern ist häufig ein Zusatzantrag erforderlich.

Effizienzbonus: 5 % für Wärmepumpen

Für besonders effiziente Wärmepumpen gibt es zusätzlich 5 %, wenn Erdreich, Grundwasser oder Abwasser als Wärmequelle genutzt wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

Der Bonus kann auch anteilig gelten, wenn Wärmepumpen in Hybrid- oder Kombisystemen eingesetzt werden.

Emissionsminderungs-Zuschlag: 2.500 € für Biomasseheizungen

Für besonders emissionsarme Biomasseanlagen gibt es einen pauschalen Zuschlag von 2.500 €, wenn der Staubemissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ nachweislich eingehalten wird.

  • Der Zuschlag wird zusätzlich zur prozentualen Förderung gewährt.
  • Gleichzeitig reduzieren sich die förderfähigen Kosten für die Grund- und Bonusförderung um 2.500 €.
  • Nach Abzug müssen mindestens 300 € förderfähige Kosten (brutto) verbleiben.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Maßnahme Grundförderung Effizienzbonus Klimageschwindigkeits-Bonus Einkommensbonus
Wärmepumpe 30 % 5 % bis 20 % 30 %
Solarthermische Anlage 30 % bis 20 % 30 %
Biomasseheizung 30 % bis 20 % 30 %
Brennstoffzellenheizung 30 % bis 20 % 30 %
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben) 30 % bis 20 % 30 %
Innovative Heizungstechnik 30 % bis 20 % 30 %
Errichtung / Umbau / Erweiterung Gebäudenetz 30 % bis 20 % 30 %
Gebäudenetzanschluss 30 % bis 20 % 30 %
Wärmenetzanschluss 30 % bis 20 % 30 %

Wichtig: Maximal 70 % Förderung

Auch wenn mehrere Bonusbausteine zusammenkommen, ist die Förderung insgesamt auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt.

Fazit: Heizungstausch lohnt sich besonders

Wer frühzeitig auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, kann von hohen Zuschüssen, zusätzlichen Boni und langfristig niedrigeren Energiekosten profitieren. Besonders attraktiv ist die Förderung für selbstnutzende Eigentümer mit geringerem Einkommen sowie beim frühen Austausch alter Heizungen.

Erstellung KfW-Förderantrag für den Heizungstausch BEG EM | Buderus

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