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Sanierung zum Effizienzhaus-Standard – Förderung nach BEG

Wer ein Gebäude umfassend saniert und dabei einen Effizienzhaus-Standard (EH) erreicht, kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Förderung erhalten. Wichtig: Die Effizienzhaus-Sanierung ist nur als Kreditförderung möglich – inklusive Tilgungszuschuss.

Für welche Gebäude gilt die Förderung?

  • WG = Wohngebäude
  • NWG = Nichtwohngebäude

Förderübersicht nach Effizienzhaus-Standard (BEG)

Effizienzhaus-Standard Tilgungszuschuss (BEG WG/NWG) Zuschuss (nur Kommunen) EE-Klasse NH-Klasse WPB-Bonus SerSan-Bonus (nur WG)
EH Denkmal 5 % 20 % 5 % 5 %
EH 85 (nur WG) 5 % 20 % 5 % 5 %
EH 70 10 % 25 % 5 % 5 % 10 % (nur EE-Klasse)
EH 55 15 % 30 % 5 % 5 % 10 % 15 %
EH 40 20 % 35 % 5 % 5 % 10 % 15 %

Wichtige Hinweise zur Kombination

  • EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) und NH-Klasse (Nachhaltigkeits-Klasse) sind nicht miteinander kombinierbar.
  • Boni (z. B. WPB, SerSan) sind kumuliert möglich, insgesamt jedoch maximal 20 % zusätzlich.
  • Der Kommunen-Zuschuss gilt nur für kommunale Antragsteller.
  • Hinweis: Effizienzhaus-Förderung ist nur als Kreditförderung möglich (inkl. Tilgungszuschuss).

Aktuelle Neuerungen bei der Effizienzhaus-Sanierung

Bei den systemischen Maßnahmen (Sanierung zum Effizienzhaus) wurden neue Anreize eingeführt:

  • SerSan-Bonus (serielles Sanieren): Bonus für standardisierte, serielle Sanierungslösungen (nur Wohngebäude).
  • WPB-Bonus (Worst Performing Buildings): Bonus für besonders ineffiziente Gebäude – auf 10 Prozentpunkte angehoben.
  • Ergänzung des Standards EH 70 EE (Effizienzhaus 70 mit EE-Klasse).

Was sind förderfähige Kosten bei einem Heizungstausch?

Bei einer staatlichen Förderung können grundsätzlich alle tatsächlich entstandenen Kosten berücksichtigt werden, die direkt mit dem Einbau der neuen Heizungsanlage zusammenhängen. Dazu gehören insbesondere:

Diese Kosten sind förderfähig

  • Anschaffung und Einbau der neuen Heizung: Kauf der Anlage sowie Kosten für Installation, Einstellung und Inbetriebnahme
  • Deinstallation und Entsorgung der Altanlage: inklusive ggf. Ausbau und Entsorgung von Tanks oder zugehörigen Komponenten
  • Optimierung des Heizungsverteilsystems (sofern erforderlich), z. B.:
    • Anschaffung und Installation von (Flächen-)Heizkörpern
    • Verrohrung / Anpassung von Rohrleitungen
    • Hydraulischer Abgleich
    • Einstellung der Heizkurve
    • notwendige Wand- und Deckendurchbrüche im Zuge der Installation
  • Erdarbeiten und Bohrungen bei Wärmepumpen: z. B. Erdsondenbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle (falls vorgesehen)
  • Speichertechnik: Anschaffung und Installation von Warmwasser- und/oder Pufferspeichern

Hinweis: Diese Kosten sind nicht förderfähig

Nicht als förderfähige Umfeldmaßnahme gilt die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen. Dazu zählen z. B. Decken-, Wand- und Bodenbeläge wie Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett sowie Malerarbeiten.

Das gilt auch dann, wenn diese Arbeiten nach dem Heizungstausch notwendig sind, um Räume wieder vollständig nutzbar zu machen.

Aktuelles

Einfamilienhaus nach Sanierung zum Effizienzhaus © Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) © Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Einfamilienhaus nach Sanierung zum Effizienzhaus © Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) © Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Energiestandard bestimmt Höhe der Förderung und Energieeinsparung

Was ist eigentlich ein Effizienzhaus?

Wer sein Haus komplett saniert und dafür eine Förderung beantragen möchte, macht schnell Bekanntschaft mit dem Effizienzhaus. Doch die Wenigsten wissen, was sich hinter diesem Begriff verbirgt. Kurz gesagt steht die Bezeichnung Effizienzhaus für einen sehr niedrigen Energiebedarf. Und je niedriger der Energiebedarf, um so höher fällt letztendlich die Förderung der KfW aus! Diese Effizienzhaus-Standards gibt es bei der Sanierung.
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